Bürgermeister und Gemeinderäte 1900-1905

Wer hat gewählt?
Zur Gemeindewahl im Dezember 1899 ist in Glonn ein Wählerverzeichnis erhalten.
Verzeichnet sind darin 177 “Wahlstimmberechtigte”, ca. 10% der Bevölkerung. Das aktive und passive Wahlrecht hatten seit dem Gemeindedikt 1869 männliche, volljährige Bürger, die in der Gemeinde Steuern auf Grund, Gewerbe oder Einkommen zahlten.  Eine weitere Vorraussetzung zur Wahlberechtigung war der Besitz des Bürgerrechtes in der Gemeinde. Das Bürgerrecht wurde auf Antrag und gegen eine relativ hohe Gebühr von der Gemeinde verliehen, wenn der Bewerber ein sicheres Einkommen für sich und seine Familie nachweisen konnte.
Für die Gemeinde war dieses Gebühr zunehmend eine wichtige Einnahmequelle und diese Hürde hielt außerdem zuverlässig Dienstboten, Arbeiter und Taglöhner von der gemeindlichen Mitbestimmung fern.
Der Eintrag in die Wählerliste war dann noch eine  formale Bedingung für die Teilnahme an der Wahl.
Die Wahlstimmberechtigten wurden mit Namen, Wohnort,  Beruf, Alter und der Höhe der letzten Steuerzahlung verzeichnet.