Wer&Wie&Wofür
Das Gemeindearchiv Glonn ist ein öffentliches Archiv, die Benutzung des Archivs ist für fast alle Belange kostenlos und steht allen Bürgerinnen und Bürgern, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft nachweisen können, offen. Ein berechtigtes Interesse ist insbesondere gegeben, wenn die Benutzung zu amtlichen, wissenschaftlichen, heimatkundlichen, familiengeschichtlichen, rechtlichen, unterrichtlichen oder publizistischen Zwecken oder zur Wahrnehmung von berechtigten persönlichen Belangen erfolgt. Gebühren fallen an für das Ausstellen beglaubigter Kopien aus den Personenstandsregistern.
Wenn Sie mir Ihr Anliegen persönlich, telefonisch oder per email kurz schildern, kann ich Ihnen eventuell schon bei einem ersten Besuch die gewünschten Informationen oder Dokumente bereitstellen, oder einzelne Dokumente unkompliziert als pdf senden. Darüberhinaus ist die Recherche in den Findmitteln des Archivs vor Ort möglich. Das Archiv Markt Glonn ist bemüht diese Findmittel auf lange Sicht auch weitgehend online zugänglich zumachen.
Ich berate und unterstütze Sie gerne bei Ihrem Forschungsthema!
Vor der Benutzung des Archivs benötige ich den unterschriebenen Benutzerantrag.
Hinweise zur Benutzung der Website
Die Website enthält viele Querverweise innerhalb der Seite, es ist deshalb sinnvoll, mit den “Zurück” Buttons am Ende jeder Seite zu navigieren. Sie können mit der Suchfunktion auf der Menuleiste die gesamte Websiote durchsuchen, erhalten im Ergebnis aber alle Beiträge in denen das gesuchte Wort vorkommt. Die Suche nach Begriffen wie “Glonn”, oder “Straße”, oder “Bürgermeister” ist daher wenig zielführend. Ein speziellere Suchbegriffe, wie zum Beispiel “Kläranlage” wird dagegen ein umfassendes Ergebnis aller Beiträge geben. Leider werden die entsprechenden Begriffe in den Beiträgen nicht markiert. Die meisten Bilder und Dokumente sind in geringer Auflösung abgebildet, sollten sie eine höhere benötigen, wenden sie sich bitte ans Archiv.
Bitte beachten Sie, dass archivalische Dokumente Sperrfristen unterliegen, innerhalb derer sie nicht eingesehen werden dürfen. Für alle Dokumente, die nicht bei der Entstehung zur Veröffentlichung gedacht waren, gilt eine Sperrfrist von 30 Jahren, für personenbezogene Daten, auch Bilder – endet die Sperrfrist 10 Jahre nach dem Tod, bzw. 100 Jahre nach der Geburt der betroffenen Person.
Bitte beachten Sie auch bei Ihrer Arbeit und Forschung und eventueller Veröffentlichung genau die Persönlichkeitsrechte Dritter, ebenso wie eventuelle Urheber-und Nutzungsrechte Dritter an Bildern.
In der Archivsatzung in der Fassung vom 30.1.2019 über die Aufgaben und die Benutzung des Glonner Gemeindearchivs, können Sie sich über die Benutzungsberechtigung, Benutzungszweck, Benutzungsantrag, Schutzfristen und die Benutzungsgenehmigung informieren.Grundlage von Satzung und Benutzungsordnung sind die Bayerische Gemeindeordnung Art 57 Abs.1 und das Bayerische Archivgesetz.