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→Der Umgang mit dem Müll bis 1945
→Ortspolizeiliche Vorschriften zur Reinhaltung und Vorbeugung von Seuchen und anderen Gefahren
→1950 – 1970 Mehr Einwohner, mehr Konsum, mehr Müll
→1970-1980 Gesetzliche Regelungen statt privater Entsorgung
Der Umgang mit Abfällen aus Haus und Hof bis 1945
Unter Hausmüll, vormals “Unrat und Kehricht” – wurden feste Materialien verstanden, die im Haushalt, in der Landwirtschaft und im Betrieb anfallen und für deren Entsorgung jeder Haushalt selbst verantwortlich war. Einziges Kriterium war: die Materialien müssen “inert” sein, also (nach dem jeweiligen Kenntnisstand) nicht in den Boden, das Wasser oder die Luft übergehen, nicht explosiv und nicht seuchengefährlich. Nur für solche Materialien, z.B. Fäkalien, Schlachtabfälle und Explosivstoffe, galten (zum Teil seit Jahrhunderten) mehr oder weniger strenge Regeln. In Glonn, wie überhaupt auf dem Land, wurde – ganz im Gegensatz zu den Städten – die Entsorgung des Hausmülls bis in die 30er Jahre des letzten Jahrhunderts höchstens als optisches Problem betrachtet.
Die allermeisten im Haushalt anfallenden Stoffe waren kompostierbar, wurden verheizt oder als Tierfutter für Hühner und Schweine verfüttert. Fäkalien kamen zumeist mit auf den Misthaufen, genauso wie kleinere Tierkadaver von Haus- oder Nutztieren oder Schlachtabfälle. Größere Mengen Abwasser, sei es vom Schlachten oder Waschen oder andere Flüssigkeiten wurden über die Abzugsgräben in die Bäche geleitet, oder in kleineren Mengen gleich auf die Straße geschüttet. Was dann noch blieb, war nicht viel, denn das Ausmaß des privaten Konsums war überschaubar.
Lebensmittel wurden entweder selbst produziert oder unverpackt eingekauft. Plastik als Verpackungsmaterial war lange vollkommen unüblich. Haushaltsgegenstände oder Möbel waren Anschaffungen fürs Leben und wurden sehr selten weggeworfen. Möglichst alle Wertstoffe, wie Metalle, Kleidung, Maschinenteile, Glasgefässe etc. wurden wiederverwendet und “recycelt”. Für die Lagerung von “Ausrangiertem” gab es rund um jedes Haus im genügend Platz.
Auf diesem “Glumphaufen” eines Hofs oder Betriebes landete dann nur noch wenig; vielleicht Reifen, verrostete Fahrradteile, Blechkanister oder Glas- und Geschirrbruch. Diese Reste wurden oftmals auf dem eigenen Grund vergraben, in ein Baumloch gefüllt, in einer Kiesgrube oder einem Steinbruch abgelagert, über eine Böschung gekippt oder auch in ein entlegenes Waldstück gebracht.
Auch wenn es immer wieder Klagen über die mangelnde Reinlichkeit des Ortsbildes gab, bezogen sich diese zumeist auf die Verunreinigung der Straßen und Abzugsgräben mit Tierkot, oder Mist, Waschwasser oder ähnlichem.
Vor allem der Zustand der gekiesten Straßen litt unter immer mehr Fuhrwerksverkehr und dem Durchtrieb von Vieh zu den Weiden. Bei Trockenheit war die Staubentwicklung gewaltig, bei Regen und Schnee verwandelten sich die Straßen in Matsch.
In den Abzugsgräben hingegen stand bei Trockenheit das Wasser und die dort oft verbotenerweise hineingeleiteten Abwasser aus Aborten, Waschküchen und Schlachträumen fingen an zu stinken.
Am Umgang mit dem Hausmüll änderte sich bis in die ersten Nachkriegsjahre wenig, es galt auch in Glonn die Devise, dass Unrat im Ortsbild nicht sichtbar sein sollte, man sollte ihn nicht riechen und seine Entsorgung durfte die Gesundheit und Sicherheit der Bürger nicht gefährden.
Ortspolizeiliche Vorschriften zur Reinhaltung und Vorbeugung von Seuchen und anderen Gefahren nach oben
1906 sah sich die Gemeinde zum ersten Mal gezwungen, eine Verordnung “Zur Reinhaltung der Straßen und des Ortsbildes” zu erlassen. Aus den Anordnungen lässt sich gut erkennen, wo die Probleme lagen und was die Gemeinde zu verhindern suchte.

Gemeinderatsprotokoll vom 2.9.1906: Erlass einer Satzung über die Reinhaltung der Strassen : Transkript
Schon seit Jahrhunderten gab es, vor allem in den Städten, Regeln für die “Entsorgung” von Fäkalien und Schlachtabfällen – aus hygienischen, aber auch olfaktorischen Gründen. Bis die Gemeinden mit dem Gemeindeedikt von 1869 weitergehende Selbstverwaltungsrechte erhielten, wurde solche Regeln vom Bezirksamt und der Staatsregierung aufggestellt und überwacht. Die erste ortspolizeiliche Vorschrift der Gemeinde Glonn zu diesem Thema ist uns von 1873 überliefert:
Um zu verhindern, dass der Inhalt aus Abtrittgruben oder Misthaufen in das Trinkwasser gelangte, regelte die Gemeinde 1873 die Anlage von Abtrittgruben und Dungstätten:
So durften sie z.B. nicht an einer öffentlichen Straße liegen und mussten von Brunnen und Wohngebäuden mit einer wasserfesten Wand abgetrennt sein. Geleert werden durften sie nur nachts bis 6 Uhr morgens. (Hier die “Übersetzung” des ganzen Dokuments)

0-28-11 Ortspolizeiliche Vorschrift Räumung der Abzugsgräben 1879
Auch die Räumung der Abzugsgräben, über die das Schmutz-, Regen und Dachwasser letztlich in die Glonn oder den Kupferbach geleitet wurde, war in ortspolizeilichen Vorschriften geregelt. Grund für die Räumung war vorrangig, zu verhindern, dass bei starken Regenfällen die Bäche übers Ufer treten; aber auch, einen ungehinderten Abfluss von Schmutzwasser und evtl. festen Anteilen darin zu garantieren.
Für die Verwertung und Entsorgung von toten Nutztieren, die nicht als Lebensmittel genutzt wurden schloss die Gemeinde Verträge mit Wasenmeistern (Abdecker) ab, wie zum Beispiel diesen hier im Jahr 1873. Die Wasenstätte war in Filzen, wo der Wasenmeister Ferdinand Hartl auch wohnte. Er musste die Tiere abholen, dem Tierarzt bei der Sekion zur Hand gehen, kranke Tiere töten und nach der Verwertung von Knochen, Fett und Sehnen den restlichen Kadaver auf der Wasenstätte vergraben. Die Haut des Tieres gab er den Eigentümern zurück, dafür erhielt er von der Gemeinde für seine Dienste 42 Mark und 86 Pfennig jährlich, einzelne Dienstleistungen wurden noch zusätzlich vergütet. (Hier gehts zum ganzen Vertrag in “Übersetzung” )
1945 – 1970 Wirtschaftwunder – mehr Einwohner, mehr Konsum, mehr Müll nach oben
In den ersten Jahren nach dem Krieg war das Thema der Müllentsorgung weiterhin nicht besonders wichtig – einfach weil bis zur Währungsreform 1948 absoluter Mangel an allem herrschte. Es fehlte ja nicht nur an Nahrung, sondern auch an Papier, Schuhen, Stoffen für Kleidung, Geschirr, Möbeln, Fahrrädern, Ersatzteilen, usw…
Niemand wäre auf die Idee gekommen, etwas wegzuwerfen, was man evtl. noch irgendwie verwerten könnte.
Auch die Ableitung der Abwässer war seit der Jahrhundertwende soweit vorangetrieben worden, dass Abwassergräben überwiegend verrohrt waren und bei den meisten Haushalten Versitzgruben existierten, die regelmäßig geleert und deren Inhalt auf Wiesen und Äckern verteilt wurde. Das Abwasserproblem schien also zunächst weitgehend gelöst, die “Aufnahmekapazität” der Bäche stand noch nicht zur Debatte.
Mit der Währungsreform und dem einsetzenden Wirtschaftsaufschwung änderte sich die Müll-Situation deutlich.
Mit dem zunehmenden Wohlstand konnten die Menschen auch in Glonn endlich wieder konsumieren; Kleidung, Alltagsgegenstände, Möbel, Haushaltswaren wurden angeschafft und in Folge auch immer mehr weggeworfen. Noch hatte fast jeder Haushalt einen Garten, oft auch Hühner und ein Schwein, alle heizten mit festen Brennstoffen, das heisst Abfall wurde nach wie vor kompostiert, verfüttert und verheizt.
Aber Geschirr und Flaschen gingen zu Bruch, Blechkaninster für Benzin und Öl waren leer und rostig, Kleidung wurde nicht mehr geflickt, und Lebensmittel wurden zunehmend verpackt verkauft. Zudem machte sich Plastik in allen Bereichen breit, vor allem als Verpackungsmaterial. All dieser Müll konnte nicht mehr auf dem eigenen Grund gesammelt oder vergraben werden, die Einwohnerdichte Glonns hatte sich durch Vertriebene und Evakuierte verdoppelt, der Wohnraum war mehr als knapp.
1946 war die Gemeinde bereits auf der Suche nach einer Unratablagestelle, konnte aber keine finden, wie im Gemeinderatsspürotokoll vom 22.6.1946 vermerkt ist.
Immer mehr Bürger lagerten ihren Müll an Waldrändern, Böschungen, oder stillgelegten Kiesgruben ab, nach dem Motto: “aus den Augen, aus dem Sinn”.
Für die Benutzung einer Abladestelle in einem aufgelassenen Tuffsteinbruch – der sogenannten “Wäslergrube” zwischen St.-Johannesstraße und Lena-Christ-Straße, zahlte die Gemeinde im Jahr 1949 an den Besitzer 50 DM:
In den 50er Jahren gab es dann immer mehr Beschwerden über die Verschmutzung der Landschaft und zunehmend auch der Gewässer – vor allem die Besitzer der Fischereirechte an der Glonn monierten die Einleitung von Abwassern aus Waschküchen, vom Autowaschen und aus Gewerbebetrieben.
1950 beschloss die Gemeinde, auch wenn die Müllentsorgung gesetzlich immer noch Privatsache war – eine offizielle Müllabladestelle einzurichten, für deren Benutzung sie bei der Bevölkerung warb. Auch wurde der Fuhrunternehmer Odzuck beauftragt, für Haushalte, die sich daran beteiligen wollen, eine Müllabfuhr einzurichten.
Auch gab es regelmäßig Aufrufe an die Bevölkerung, den Ort sauber zu halten, wie diesen von Bürgermeister Eichmeier, ungefähr 1950.
An dieser Müllabfuhr beteiligten sich im Jahr 1951 19 (nur oder immerhin) Haushalte und Betriebe; die Schulen, die Feuerwehr, das Rathaus und der Bahnhof gingen mit gutem Beispiel voran.
Bis Anfang der 60er Jahre fungierte die “Wäslergrube” als örtliche Müllgrube, aber die Beschwerden häuften sich.
Haushaltsabfälle und Sperrmüll wurden immer mehr und nicht verrottende Plastikprodukte und -verpackungen hatten einen immer größeren Antei daran. Es wurde auch immer wieder der Inhalt von Versitzgruben, die aufgrund der Witterung nicht auf die Felder ausgebracht werden konnten dort abgeladen oder auch kleinere Schlachtabfälle, die man etwas vergrub oder bedeckte, um zu verhindern, dass sie von Hunden und Katzen ausgegraben wurden.
Aus dieser 1959 erlassenen Verordnung zur Reinhaltung der Straßen lässt sich erkennen, was im Alltag durchaus Praxis war.
Die Gemeinde machte sich daher auf die Suche nach einer neuen, etwas ausserhalb gelegenen Müllablagestelle und wurde nach längerem Suchen fündig:
Innerhalb des nächsten Jahres wurden aber auch hier am Grottenweg/Hochfeld die Zustände immer unhaltbarer, und Anwohner beschwerten sich, denn nicht nur feste Abfälle wurden dort abgeladen, sondern immer wieder auch der Inhalt von Versitzgruben. Auch gerieten Abfälle immer wieder in Brand; Rauch und Gestank verbreiteten sich über den Grottenweg.
Schon 1961 stellte der Gemeinderat fest, dass die “Müllabfuhr” in der Gemeinde “im Argen” liege. Zur einheitlichen Regelung sollte nun alsbald eine Müllabfuhr mit Anschlußzwang eingeführt werden. Die Satzung dazu wurde am 9.5.1962 erlassen.
Auch wenn nun ein allgemeiner Anschlußzwang an die Müllabfuhr bestand, gab es doch großzügige Ausnahmen für Landwirte und Gewerbebetriebe, die weiterhin ihren Müll selbst – meist auf dem eigenen Grund – entsorgen durften.
Die meisten Glonner waren froh, um die geregelte Entsorgung, einige aber wollten doch gerne befreit werden, so wie dieser Wetterlinger, der versicherte, seinen wenigen Müll ganz unsichtbar in Baumgruben verschwinden zu lassen:
Mit der Einführung der Müllabfuhr verschwanden aber die Beschwerden über die Müllabladestelle am Grottenweg/Hochfeld nicht – im Gegenteil hier war man bald am Ende der Kapazitäten und am Rande des Erträglichen. Auch die Entsorgung von Schlachtabfällen und des Inhaltes von Versitzgruben entwickelte sich zunehmend zum Problem, sodass die Gemeinde nach einem neuen Abladeplatz suchen musste. Am 30.8.1962 wurde der Bürgermeister beauftragt, festzuzstellen, ob die gemeindliche Kiesgrube in Mattenhofen dafür geeignet wäre. Auch das Landratsamt drängte, als 1964 immer noch kein Platz gefunden worden war.

Aufforderung des Landratsamtes, für Metzgereiabfälle und Räumgut aus Versitzgruben einen geeigneten Ablageplatz zu schaffen, 1964
1966 wurde dann die ehemalige gemeindliche Kiesgrube in Mattenhofen als Glonner Müllkippe eingerichtet. Nicht nur die Müllabfuhr, sondern auch jeder Bürger konnte dort anfangs ohne zeitliche Einschränkiung allen festen Hausmüll und Sperrmüll abladen.
Durch den Bau der Kanalisation und der ersten Kläranlage Glonns, hatte sich das Problem mit dem Inhalt der Versitzgruben und verschmutzter Abwasser weitgehend gelöst, dafür nahmen die Probleme mit giftigen, chemischen, nicht verrottenden, explosiven oder in Boden und Grundwasser übergehende Stoffen zu.
Wie bei allen vorherigen Müllkippen nahmen auch hier die Beschwerden im Laufe der nächsten Jahre zu, parallel zur immens steigenden Müllmenge.
Viele Private liessen den Müll einfach vor oder neben der Kippe liegen, Autowracks oder Maschinenteile waren manchem Bürger zu sperrig, um sie in die Grube zu werfen, mancher Müll enthielt entzündliche oder explosive Stoffe, wie z.B. Kühlschränke, sodass in der Kippe oft stunden- oder tagelang Brände schwelten.
Kastenseeon, ein ausschließlich landwirtschaftlicher Ortsteil, wurde erst 1966 an die Müllabfuhr angeschlossen.
Bürgermeister Eichmeier begründete diesen offensichtlich unpopulären Schritt mit der zunehmenden Vermüllung des Landschaftsschutzgebietes.
Die Anwohner baten um Ausnahmen vom Zwangsanschluss – aus den Briefen erkennt man den damals üblichen, und ganz legalen, Umgang mit dem häuslichen Abfall.
Vom ersten Abfallgesetz 1972 bis zur Schließung aller kommunalen Müllkippen im Landkreis 1980 nach oben
In den 70er jahren etablierte sich das System der allgemeinen Müllabfuhr, allerdings war der Zugang zur Müllkippe nach wie vor ziemlich ungeregelt. Eigentlich durfte dort jeder ohne zeitliche oder Mengenbegrenzung gebührenfrei seinen Haus- und Sperrmüll ablagern, und anfangs auch Bauschutt und Baugrubenaushub. Auch Bürger aus anderen Gemeinden hatten jederzeit freien Zutritt.
“Diese wilden “Müllkippen” , von denen es bundesweit etwa 50000 gab, “wurden mehr und mehr zum Problem, da sich mit der aufstrebenden Wirtschaft auch die Zusammensetzung und Gefährlichkeit der Abfälle änderte.” (www.abfalllberatung-unterfranken.de) So auch in Glonn.
Auch in Glonn gab es zunehmend Schwelbrände, ein Unfall mit einem explodierenden Kühlschrank wurde verzeichnet und die Befürchtung, dass das Grundwasser durch Sickerstoffe verunreinigt werden könnte, blieb auch nicht aus. Inzwischen gab es zwei Müllgrubenwärter, die die Ablagerungen in Bahnen lenken sollten, die Öffnungszeiten wurden begrenzt und für private Entsorger wurde eine Gebühr eingeführt.
1970 beschwerte sich der Unternehmer Eberherr über die Zustände:
1973 beschrieb die Lehrerin Maria Gröbmayer die Vermüllung rund um die Müllkippe so:
Und 1974 zur 1200-Jahr Feier musste die Gemeinde eine wilde Ablagerung abdecken, wie Bürgermeister Singer aden Anliegern schrieb:
Das Abfallgesetz von 1972 regelte den Umgang mit dem Müll erstmalig bundesweit und verpflichtete die Länder zu einer Entsorgungsplanung. 1977 übernahm der Landkreis Ebersberg die Verantwortung für die Müllentsorgung. Die 18 Deponien im Landkreis wurden geprüft und in drei Gruppen kategorisiert. Gruppe 1 waren 13 Gruben, die aufgrund des Grundwasserschutzes sofort geschlossen werden mussten (Egmating, Forstinning, Grafing, Hohenlinden, Kirchseeon, Moosach, Oberpframmern, Parsdorf, Pliening, Pöring, Poing, Steinhörig, Zorneding) ; Gruppe 2 beinhaltete 4 Gruben, die vor allem aus Kapazitätsgründen nicht mehr lange genutzt werden konnten, neben Assling, Hohenlinden und Schalldorf auch Glonn. Als größte und weiterhin aufnahmefähige Kippe blieb nur Ebersberg in Gruppe 3.
Den ganzen Sanierungsbericht lesen Sie hier
1977 übertrug der Landkreis seinen Gemeinden (mit einigen Ausnahmen) in einer Rechtsverordung Teilaufgaben der Müllentsorgung: “Einsammeln und Befördern von Abfällen; Erledigung bürgernaher Verwaltungsaufgaben und “Beseitigung inerter Materialien”.
Bis 1980 wurde die Mattenhofener Kippe nun endgültig verfüllt und renaturiert, im selben Jahr noch errichtete die Gemeinde dort einen Standplatz für 2 Container, auf der die Glonner samstags zwischen 8-12 Uhr ihren Sperrmüll gegen eine Gebühr von sechs DM pro Kubikmeter abgeben konnten.