Der Begriff Amtsbuch wurde im 19.Jahrhundert geprägt in Abgrenzung zu Akten und Urkunden. Das Amtsbuch sollte vor allem wesentliche Bestandteile des amtlichen Handelns – Steuern, Haushalt, Gemeinderatsentscheidungen – dauerhaft und mit kaum anzufechtender Beweiskraft festhalten. Mit zunehmender Frequenz der Verwaltungshandlungen wurde der starre Charakter des Amtsbuches deutlich und seine Bedeutung schwand. Siehe auch: Wikipedia
Zu den Amtsbüchern gehören vorrangig die Protokolle des Gemeinderates, die Kassenbücher der Gemeinde, die Bücher des Armenpflegschaftsrates und der Schulpflegschaft und die Personenstandsregister des Standesamtes.
Daneben finden sich noch einzelne Bücher wie Victualienvisitationsprotokolle, Sühneverhandlungen, Brandversicherungsverzeichnisse und Dienstbotenverzeichnisse.