Bürgermeister und Gemeindebevollmächtigte 1894-1900

Gemeinderat und Bürgermeister und Kirchenverwaltung  für die Wahlperiode 1894-1899

 

 

Mit diesem Schreiben wurden die Gewählten vom Bezirksamt bestätigt und der Bürgermeister aufgefordert, binnen 8 Tagen die erste Sitzung einzuberufen.