Kommunale Einnahmen

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“Zu den kommunalen Einnahmen gehören selbst erhobene Gemeindesteuern, Beiträge, Gebühren und Kommunalabgaben.” (Wikipedia)

Zu Beginn des 19.Jahrhunderts waren die Gebühren für Leistungen der Gemeinde,  wie z.B. die Verleihung des Bürgerrechts oder die Erlaubnis der Ansässigmachung eines Gewerbetreibenden eine wichtige und auch fast die einzige Einnahmequelle der Gemeinde.

Darüberhinaus hatte die Gemeinde die Möglichkeit, über Stiftungsvermögen oder Schenkungen ihr übertragene kommunale Aufgaben wie Schule und Armenversorgung zu leisten.

Mit zunehmender Selbstverwaltung der Gemeinden und gleichzeitiger Zentralisierung und Ausweitung des staatlichen  Steuerwesens hatten Gemeinden Einnahmen aus Umlagen, die auf die staatlichen Abgaben wie Haus- und Gewerbesteuer erhoben werden konnten.

Diese Umlagen waren bald ein stabiler Pfeiler der Gemeindefinanzierung und sind heute noch als Verbrauchs- und Aufwandssteuern vorhanden.

 

 

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