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Ein wesentlicher Teil der Gemeindeverwaltung ist seit der Entstehung von Gemeinden als Verwaltungseinheit zum Beginn des 19.Jahrhunderts die Führung der Gemeindekassen, zu denen auch die Schulkasse, die Armenkasse, die Friedhofskasse und später auch die Versicherungs- und Krankenkassen gehörten. Bis zum Beginn des 19.Jahrhunderts waren die Gemeinden – anders als Städte und Märkte – eher bäuerlich-gewerbliche Zusammenschlüsse der Selbstverwaltung mit eigenem Vermögen (zumeist Gemeindegrund) und Stiftungsvermögen, deren Entscheidungsspielraum aber durch die Kuratel von Landgerichten und kirchlichen oder adeligen Grundherren stark eingeschränkt war.
Bavarikon: “Die Gemeindeedikte von 1808 beseitigten die kommunale Selbstverwaltung, schufen aber zugleich den rechtlichen Rahmen für die Schaffung und Organisation der künftigen Gemeinden und bestimmten deren Verwaltungsaufbau, Organe und rechtliche Stellung. Da sich die staatlichen Behörden mit den übernommenen Aufgaben jedoch vielfach überfordert zeigten, wurde eine Revision des Gemeindewesens zum vordringlichen Ziel erklärt. Tatsächlich war der Leidensdruck so hoch geworden, dass die „Verordnung über die künftige Verfassung und Verwaltung der Gemeinden im Königreich“ vom 17. Mai 1818 (GBl S. 49) noch vor dem Erlass der bayerischen Verfassung publiziert wurde.
Sie regelte die Stellung der Gemeinden neu und übertrug ihnen die örtlichen Verwaltungsangelegenheiten, insbesondere die Verwaltung des Gemeinde- und Stiftungsvermögens, die Erhebung und Verwendung der Gemeindeumlagen, die Entscheidung über Bürgeraufnahmen und die Erteilung von Gewerbebewilligungen. In der Vorrede der Verfassung von 1818 erhielt das Gemeindewesen mit dem programmatischen Satz von der „Wiederbelebung der Gemeinde-Körper durch die Wiedergabe der Verwaltung der ihr Wohl zunächst berührenden Angelegenheiten“ die verfassungsmäßige Absicherung.
Trotz aller vor allem in der Rückschau sichtbarer Mängel und Schwächen stellte das neue Gemeindeedikt doch einen erheblichen Fortschritt dar. Letztlich war es ein notwendiger Zwischenschritt hin zur Etablierung einer starken gemeindlichen Selbstverwaltung ohne staatliche Genehmigungsvorbehalte und mit klar geregelten Aufgaben.”
Hier finden Sie Statistiken der Gemeinde Glonn zum Haushalt seit 1847; Auszüge aus Ortskassen und Gemeindekasse; Wissenswertes zu einzelnen kommunalen Steuern und Umlagen und Darlehen für größere Projekte der Gemeinde, wie zum Beispiel der Bau der Lokalbahn, Wasserversorgungsprojekte, Schulhausbauten u.ä.