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Als Personenstandsregister oder Standesamtsregister werden im Allgemeinen die Register bezeichnet, die seit dem 1. Januar 1876 im Deutschen Reich von eigens zu diesem Zweck bestellten Standesbeamten zu führen waren und seitdem auch in den nachfolgenden deutschen Staaten fortgeführt werden. Im Einzelnen sind dies die Geburts-, Heirats- und Sterberegister.
Bis 1876 wurden Geburten, Ehen und Sterbefälle nur in den Kirchenbüchern verzeichnet
Sie finden hier die Geburtsregister bis 1900 und Sterberegister bis 1940.