Bier- und Malzaufschlag

Im Jahre 1892 wurden die Pläne zum Bau einer Lokalbahn Glonn-Grafing konkret und die Gemeinde musste sich Gedanken um die Finanzierung machen. Trotz Zuschüssen des Distriktes und großen privaten Spenden von Privaten, die den Bau der Linie für ihre Geschäftsentwicklung benötigten z.B. das Sägewerk  Sackmann in Moosach  oder Freiherr von Scanzoni in Zinneberg, waren die Kosten für die Gemeinde Glonn aus den regulären Einnahmen des Haushaltes nicht zu stemmen.

Die Gemeindeverwaltung beschloss daher, ein Darlehen über 20000 Mark aufzunehmen, von dem 12550 Mark zur Deckung der Grunderwerbskosten gedacht waren. Der Rest sollte zur Anschaffung einer Löschmaschine für die Feuerwehr in Glonn und Frauenreuth, für die Herstellung einer Wasserreserve, für den Bau einer Wasserleitung und für die Ausstattung des Krankenhauses dienen. (Original mit Transkript)

Der Kredit wurde am 1.7.1893 verbrieft und sah eine Tilgung in 28 Jahren bis 1921 vor.

Um die Kosten zu stemmen, wurde 1892 vom Gesamtgemeindeausschuß beschlossen, einen lokalen Bier- und Malzaufschlag einzuführen und ab 1893 wurde dieser von den Brauereien, Wirten und auch Privaten eingefordert.

 

Der Bieraufschlag betrug 3 Pfennig auf 5 Liter Bier, der Malzaufschlag, der die Brauereien betraf, 1 Mark pro hl Malz.

Die Einnahmen betrugen im ersten Jahr 400 Mark Malzaufschlag aus der Brauerei des Freiherrn von Scanzoni in Zinneberg und 942 Mark aus dem Bieraufschlag der Wirtschaften aber anfangs auch Privaten in Glonn. Die Erlaubnis diesen Bier-und Malzaufschlag zu erheben, wurde zunächst für 10 Jahre erteilt, und bis in die 1930er Jahre alle 10 Jahre erneuert.