Die Zinneberger Siedlung

Die Zinneberger Siedlung

Erster Bauabschnitt 1949

Von 1840 bis 1930 war Glonn relativ moderat um nur 400 Einwohner gewachsen.  (Einwohnerstatistik 1840 bis 1952). Wer hier lebte, arbeitete zumeist auch im Ort, in der eigenen Landwirtschaft oder dem eigenen Handwerksbetrieb. Tagelöhner, Gesellen, Dienstboten und landwirtschaftliche Arbeiter lebten zumeist im Haus des Dienstherrn, Mietverhältnisse waren oft mit Arbeitsverhältnissen verknüpft. Die Wohnungsnot der Städte war in Glonn kaum zu spüren.  Das änderte sich schlagartig, als bereits während des 2.Weltkrieges, durch den Zuzug von „Ausgebombten“ aus der Stadt, aber vor allem nach Ende des Krieges die Bevölkerung durch „Heimatvertriebene“ um fast 75% wuchs: aus 1605 Einwohner im Jahr 1933 wurden 2877 im Jahr 1946.

Foto: Hintermaier/Archiv  hier gehts zur Vergrößerung/ alle Bilder zum Zoomen

gteste Wohnverhältnisse prägten auch in Glonn, wie in allen anderen Gemeinden des Landkreises die ersten Jahre nach dem Krieg.  Wenn auch viele der neuen Mitbürger nach und nach Arbeit und Auskommen in und um Glonn fanden, so gab es doch für Alt- und Neu-Glonner viel zu wenig Wohnraum. Daran konnte auch die strenge Wohnraumbewirtschaftung nichts ändern, nach deren Regeln ein Wohnraum mit 2 Personen belegt werden konnte und musste, nur Zimmer unter 10 qm und Küchen zählten nicht zum Wohnraum. Bei der Wohnraumzählung in Bayern im Dezember 1945 ergaben sich für Glonn 1769 Wohnräume, bei 2866 Menschen die in Glonn lebten. In diesen Wohnräumen waren zusätzlich zur einheimischen Bevölkerung 858 Flüchtlinge oder Evakuierte untergebracht. Ungefähr 300 Menschen lebten darüberhinaus in Gemeinschaftsunterkünften und Sammellagern, so z.B in der Turnhalle, dem Bahnhofsgebäude, im Gasthof Post, beim Huberwirt und in der Knabenschule. Vor allem die Belegung der Knabenschule bedurfte dringend einer Lösung, da 500 Schulkinder im Jahre 1946 in nur 2 freien Schulsälen unterrichtet werden mussten. Der Unterricht wurde in 6 Abteilungen durchgeführt, die täglich nur jeweils 2 Stunden Unterricht hatten.

Als ein Beispiel für die durchaus übliche Belegung von Wohnraum sei das Haus Nummer 6 ½  – heute Prof. Lebsche Strasse 22  – genannt: hier erhob die Gemeinde  im Januar 1947 Einspruch gegen die Beschlagnahme von einem der beiden Räume, die die Besitzerin und ihr 17 jähriger Sohn bewohnten; In dem Haus waren bereits 4 Familien mit insgesamt 14 Personen untergebracht waren und wie die Gemeinde  schrieb, sei  auch die Küche der Hausbesitzerin  viel zu klein, um ein Bett hineinzustellen auf dem der Sohn gegebebenfalls schlafen könnte.

Im April 1949 führte die Gemeinde noch einmal eine Wohnraumzählung durch – hier wurden nur die freien Wohnräume gezählt – daraus ergaben sich 46 Wohnräume, die meisten um die 15 qm gross, in der Regel ohne Heizmöglichkeit.

Auch wenn die Vorgaben der Militärregierung zur Registrierung und Belegung gewissenhaft befolgt wurden – auch weil die Sanktionen empfindlich waren –  und nahezu jeder Wohnraum wie vorgeschrieben belegt wurde, so war doch schon sehr bald ersichtlich, dass ohne vermehrte Neubauten die neuen Mitbürger nicht untergebracht werden konnten. Zu diesem Zwecke mussten Grundstücke gefunden, die zu erschwinglichen Preisen an Bauwillige abgegeben werden konnten. Da die Gemeinde nur Waldgrundstücke besaß, und in den Kassen kaum Geld für Neuankäufe war, versuchte man über Grundstückstausche an neue Siedlungsfläche zu gelangen.

Im Gemeinderat kam das Thema Siedlungen am 21.10.1948, vier Monate nach der Währungsreform, zum ersten Mal offiziell zur Sprache. Die Gemeinde überlegte, ein gemeindliches Waldgrundstück an der Straße nach Frauenreuth als Siedlungsgebiet auszuweisen,  die  Gemeinderäte Wacht und Kranner wurden beauftragt, die Möglichkeit der Erschließung zu eruieren.

Am 16.12.1948 schenkten die Geschwister Max und Klara Lebsche der Gemeinde ein 3000 qm grosses Grundstück mit der Auflage Wohnraum zu schaffen; dieses Grundstück wurde von der Gemeinde im März 1949 verkauft, der Erlös von 1000,- floss in die Erschließung des neuen Baugebietes.

Am 11.1.1949 beschloß die Gemeinde dann, das Waldgrundstück an der Frauenreuther Strasse mit der Pfarrpfründestiftung zu tauschen, diese gab dafür ein Teilgrundstück an der Zinneberger Strasse – damit war der Standort der neuen Siedlung gewählt.

Im März beschloss der Gemeinderat ein Baugrundstück des neuen Siedlungsgebietes der Wohnungsgenossenschaft Ebersberg in Erbpacht zu überlassen,  um darauf ein Mehrfamilienhaus zu errichten, das nur an Glonner vermietet werden sollte. Im September 1949 wurde das Grundstück verkauft und Glonn trat der Wohnungsgenossenschaft mit einem Anteil bei.

Im Juli 1949 wurde der Bebauungsplan, den Baumeister Landthaler erstellt hatte, den Behörden vorgelegt und am 24. November verzeichnete das Gemeinderatsprotokoll bereits die ersten 6 Käufer der insgesamt 11 Parzellen zu einem Preis von 0,50 DM pro qm. Zusätzlich musste der Bewerber die Straßenbaukosten übernehmen, die ungefähr noch einmal die Hälfte des Kaufpreises betrugen, und sicherstellen, dass das neue Haus bis zum 1.1.1952 fertiggestellt wird, andernfalls das Grundstück an die Gemeinde zurückfallen würde.

Die Straßenbaukosten streckte die Gemeinde vor, und um die Trinkwasserversorgung zu gewährleisten, erwarb die Gemeinde die Quelle in Ursprung und verlängerte die Trinkwasserversorgung von Herrmansdorf bis zur neuen Siedlung. Bereits 1950 standen 7 von 11 geplanten Häusern, davon ein 6-Familienhaus, das die Wohnbaugenossenschaft Ebersberg erbaute und an Glonner Familien vermietete. Am 24.8.1950 wurde beschlossen, dass die neuen Häuser die Hausnummern „Glonn Siedlung“ Hs Nr.1 bis 11 erhalten sollen.

2. Bauabschnitt

Bild 3 Von Nordosten Bebauung bis Einmündung Arcostraße. Das Haus rechts im Bild war bis in die 60er Jahre eine von mehreren Unterkünften italienischer Gastarbeiter einer Glonner Baufirma.

Bilder: F.Hintermaier/Archiv 

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1950 waren die ersten 11 Häuser der Siedlung Zinneberg bewohnt, aber an der Wohnungsnot in Glonn hatte sich dadurch natürlich noch nichts geändert. Am 18.Mai 1951 wendete die Gemeinde sich wiederholt an die Pfründepachtstelle Regensburg mit der Bitte um Überlassung des restlichen Teilgrundstückes. Als Begründung für die Dringlichkeit der Angelegenheit schilderte der Gemeinderat eindrücklich: „es sind immer noch 6-8 Elendswohnungen vorhanden bei denen 6-8 Personen in einem Raum leben müssen. Außerdem sind alle einigermaßen für Wohnzwecke geeigneten Räume beschlagnahmt und belegt. Um diesem Elend, den sittlichen Gefahren einigermaßen Herr zu werden, ist der Marktgemeinderat bemüht, den Siedlungsbau in jeder Weise zu fördern“.

Doch erst ein Jahr später konnte die Gemeinde den Grund für den 2. Bauabschnitt an der Zinneberger Straße im Erbbaurecht kaufen. Da die Gemeinde selbst nicht Bauträger sein durfte, beschloss man, die Bebauung des Geländes dem Kath. Siedlungs-und Wohungsbauwerk der Erzdiözese München Freising zu überlassen und in den aufzustellenden Bebauungsplan auch das Restgrundstück aufzunehmen, das zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht im Besitz der Gemeinde war. Als Straßensicherungskosten wurde 0,25 DM pro qm der Siedlerfläche bestimmt, das Abwasser sollte durch eine Kanalisation in die Abwassergräben laufen, die benötigten 300 Meter Betonrohre dafür bezahlte die Gemeinde, unter der Bedingung, dass die Kanalisation danach in den Besitz der Gemeinde übergehe. Diese Kanalrohre mit einem geringen Durchmesser lagen nicht sehr tief und nahmen die größtenteils ungeklärten häuslichen Abwasser auf, um sie in die Glonn bzw. in den Schrankenbach zu leiten. Erst im Jahr 1961 plante die Gemeinde eine allgemeine Ortskanalisation mit Klärwerk, die damals bestehenden Entwässerung beschrieb der planende Ingenieur in seinem Erläuterungsbericht

Im Oktober 1953 beschließt die Gemeinde außerdem, sich selbst als Bewerber beim Siedlungswerk zu melden, um ein Haus mit 2 Wohnungen zu bauen, die den Gendameriefamilien zur Verfügung stehen sollen.

Der Bau der vom Siedlungswerk geplanten 8 Doppelhäuser ging nur stockend voran, weil die zugesagten Fördergelder der Bayerischen Staatsregierung immer wieder ausblieben, und die Genehmigung der Kanalisation in den Schrankenbach Schwierigkeiten machte, wie die Ebersberger Zeitung 1954 berichtete, sodass 1955 erst 5 der 8 Doppelhäuser errichtet und bezogen waren. Auch wenn, wie die EZ schreibt, in allen Häusern je 2 Familien Platz finden, so gab es doch auch im Jahr 1954 noch 98 Baubewerber in Glonn. Als 1959 auch in der Fuggerstraße geteert wurde, standen auf 18 Grundstücken 16 Häuser und ein Mehrfamilienhaus, jeder Besitzer wurde mit 1 DM pro Meter an den Teerungskosten beteiligt.

3.Bauabschnitt

     Zoom    
Zinneberger Siedlung 1967                                                                                                                     Zinneberger Siedlung ca. 1969
Bild: Luftbildverlag Betram/Gemeindearchiv Glonn
                                                                                      Bild: F.Hintermaier/Gemeindearchiv Glonn                     

Bereits 1959 stand für die Gemeinde fest, dass die Zinneberger Siedlung noch wachsen sollte, um für immer noch dringend benötigten Wohnraum zu sorgen. Im Wirtschaftsplan von 1952 war sogar ein wesentlich größeres Areal als Baugebiet ausgewiesen, als später bebaut wurde.

Bis zum Baubeginn vergingen dann aber doch noch einige Jahre: Zum einen mussten Verhandlungen mit den Grundbesitzern geführt werden, die z.B. östlich der Zinneberger Straße gar nicht an den Verkauf ihres landwirtschaftlichen Grundes dachten. Zum anderen gab es langwierige Verhandlungen mit der Pfarrpfründe, deren 14000 qm großen Grundbesitz die Gemeinde gerne kaufen, aber nicht, wie von der Pfarrpfründe vorgeschlagen, gegen einen Teil des Gemeindewaldes tauschen wollte.

Weitaus größere Hürden stellten aber die behördlichen Auflagen dar. Mit immer mehr Nachdruck verlangte das Landratsamt, dass zuerst die Planung einer Kanalisation für Glonn, zumindest einer Teilkanalisation für die neue Siedlung, in Angriff genommen werden müsse. Gleichzeitig wurde auch der alte Wirtschaftsplan von 1952 im Mai 1963 endgültig nicht mehr verlängert und musste durch einen neu zu erstellenden Flächennutzungsplan ersetzt werden.

So beschloss die Gemeinde am 21.12.1960, die Planung einer Gesamtkanalisation in Auftrag zu geben. Während des Baus der Kanalisation kristallisierte sich heraus, dass auch der Bau einer Kläranlage vonnöten werden würde, um alle Auflagen zu erfüllen und Zuschüsse zu erhalten und so wurde auch diese in Auftrag gegeben.

Im Juni 1963 war bereits ein erster Bebauungsplan für 65 Wohnhäusern fertiggestellt, der aber nicht behandelt werden konnte, da „noch Verhandlungen mit den verschiedenen Grundbesitzer zu führen“ waren. (GPR 14.6.1963).

Am 4.11.1963 waren die Verhandlungen mit der Pfarrpfründe erfolgreich abgeschlossen und die Gemeinde konnte das 14710 qm große Areal für 10,- /qm erwerben.  Erleichtert schrieb der Protokollant: „da bereits für das Gebiet … ein Bebauungsplan aufgestellt ist, kann die Gemeinde endlich einen sozialen Wohnungsbau durchführen.“

In der gleichen Sitzung wurde für den von Josef Landthaler erstellten Bebauungsplan für ca. 140 Wohnungen die Bebauungssatzung erlassen.

Im März 1964 setzte die Gemeinde den Kaufpreis für die  zu vergebenden 36 Parzellen auf 23,- DM inclusive Erschließung, die die Gemeinde in eigener Regie durchführte, fest. Im August wurde der Bebauungsplan behördlicherseits genehmigt, sodass ab 16.12.1964 endlich die Auswahl der Baubewerber in Angriff genommen werden konnte. Die restlichen 35 größeren Parzellen umfassten noch einmal fast 50000 qm und wurden privat verkauft.

Im Juni 1965 konnten dann endlich die Erschließungsarbeiten vergeben werden, im Jahr 1967 waren die von der Gemeinde vergebenen Parzellen bereits bebaut.

 

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