1962 wurde in Glonn die gemeindliche, für alle verpflichtende Müllabfuhr für den Haus – und Sperrmüll eingeführt.
→Der Umgang mit dem Müll bis 1945
→Ortspolizeiliche Vorschriften zur Reinhaltung und Vorbeugung von Seuchen und anderen Gefahren
→1950 – 1970 Mehr Einwohner, mehr Konsum, mehr Müll
→1970-1980 Gesetzliche Regelungen statt privater Entsorgung
Der Umgang mit Abfällen aus Haus und Hof bis 1945
Unter Hausmüll, vormals “Unrat und Kehricht” – wurden feste Materialien verstanden, die im Haushalt, in der Landwirtschaft und im Betrieb anfallen und für deren Entworgung jeder Haushalt selbst verantwortlich war. Einziges Kriterium war: die Materialien müssen “inert” sein, also (nach dem jeweiligen Kenntnisstand) nicht in den Boden, das Wasser oder die Luft übergehen nicht explosiv, und nicht seuchengefährlich. Nur für solche Materialien – z.B. Fäkalien, Schlachtabfälle und Explosivstoffe, galten mehr oder weniger strenge Regeln. In Glonn, wie überhaupt auf dem Land wurde – ganz im Gegensatz zu den Städten – die Entsorgung des Hausmülls bis in die 30er Jahre des letzten Jahrhunderts nicht als großes Problem betrachtet. Die allermeisten im Haushalt anfallenden Stoffe waren kompostierbar, wurden verheizt oder als Tierfutter für Hühner und Schweine verfüttert.
Fäkalien kamen zumeist mit auf den Misthaufen, genauso wie kleinere Tierkadaver von Haus- oder Nutztieren oder Schlachtabfälle.Größere Mengen Abwasser, sei es vom Schlachten, Waschwasser oder anderes wurde über die Abzugsgräben in die Bäche geleitet, oder in kleineren Mengen gleich auf die Straße geschüttet.Was dann noch blieb, war nicht viel, denn das Ausmaß des privaten Konsums war sehr überschaubar.
Lebensmittel wurden entweder selbst produziert oder unverpackt eingekauft. Plastik als Verpackungsmaterial, war vollkommen unüblich, Haushaltsgegenstände oder Möbel waren Anschaffungen fürs Leben und wurden sehr selten weggeworfen. Da alle Wertstoffe, wie Metalle, Kleidung, Maschinenteile, Glasgefässe etc wiederverwendet und “recycelt” wurden. Für die Lagerung von “Ausrangiertem” gab es bei jedem Haus in Schuppen, Wiese, Stall genügend Platz.
Auf dem “Glumphaufen” eines Hofs oder Betriebes landete dann nur noch wenig; ausrangierte Maschinenteile, Reifen, verrostete Fahrradteile, Blechkanister und Glas- und Geschirrbruch. Diese Reste wurden oftmals auf dem eigenen Grund vergraben, in ein Baumloch gefüllt, in eine Kiesgrube oder einen Steinbruch abgelagert, in einer Höhle versteckt oder auch in ein entlegenes Waldstück gebracht.
Auch wenn es immer wieder Klagen über die mangelnde Reinlichkeit des Ortsbildes gab, bezogen sich diese zumeist auf die Verunreinigung der Straßen und Abzugsgräben mit Tierkot, oder Mist, Waschwasser oder ähnlichem.
Vor allem der Zustand der gekiesten Straßen litt unter immer mehr Fuhrwerksverkehr und dem Durchtrieb von Vieh zu den Weiden. Bei Trockenheit war die Staubentwicklung gewaltig, bei Regen und Schnee verwandelten sich die Straßen in Matsch.
In den Abzugsgräben hingegen stand bei Trockenheit das Wasser und die dort oft verbotenerweise hineingeleiteten Abwasser aus Aborten, Waschküchen und Schlachträumen fingen an zu stinken.
Am Umgang mit dem Hausmüll änderte sich bis in die ersten Nachkriegsjahre wenig, es galt auch in Glonn die Devise, dass Unrat im Ortsbild nicht sichtbar sein sollte, man sollte ihn nicht riechen und seine Entsorgung durfte die Gesundheit und Sicherheit der Bürger nicht gefährden.
Ortspolizeiliche Vorschriften zur Reinhaltung und Vorbeugung von Seuchen und anderen Gefahren nach oben
1906 sah sich die Gemeinde zum ersten Mal gezwungen, eine Verordnung “Zur Reinhaltung der Straßen und des Ortsbildes” zu erlassen. Aus den Anordnungen lässt sich gut erkennen, wo die Probleme lagen und was die Gemeinde zu verhindern suchte.

Gemeinderatsprotokoll vom 2.9.1906: Erlass einer Satzung über die Reinhaltung der Strassen : Transkript
Schon seit Jahrhunderten gab es, vor allem in den Städten Regeln für die “Entsorgung” von Fäkalien und Schlachtabfällen – aus hygienischen, aber auch olfaktorischen Gründen. Bis die Gemeinden mit dem Gemeindeedikt von 1869 weitergehende Selbstverwaltungsrechte erhielten, wurde solche Regeln vom Bezirksamt und der Staatsregierung aufggestellt und überwacht. Die erste ortspolizeiliche Vorschrift der Gemeinde Glonn zu diesem Thema ist uns von 1873 überliefert:
Um zu verhindern, dass der Inhalt aus Abtrittgruben oder Misthaufen in das Trinkwasser gelangte, regelte die Gemeinde 1873 die Anlage von Abtrittgruben und Dungstätten:
So durften sie z.B. nicht an einer öffentlichen Straße liegen und mussten von Brunnen und Wohngebäuden mit einer wasserfesten Wand abgetrennt sein. Geleert werden durften sie nur nachts bis 6 Uhr morgens. (Hier die “Übersetzung” des ganzen Dokuments)

0-28-11 Ortspolizeiliche Vorschrift Räumung der Abzugsgräben 1879
Auch die Räumung der Abzugsgräben, über die das Schmutz-, Regen und Dachwasser letztlich in die Glonn oder den Kupferbach geleitet wurde, war in ortspolizeilichen Vorschriften geregelt. Grund für die Räumung war vorrangig, zu verhindern, dass bei starken Regenfällen die Bäche übers Ufer treten; aber auch, einen ungehinderten Abfluss von Schmutzwasser und evtl. festen Anteilen darin zu garantieren.
Für die Verwertung und Entsorgung von toten Nutztieren, die nicht als Lebensmittel genutzt wurden schloss die Gemeinde Verträge mit Wasenmeistern ab, wie zum Beispiel diesen hier im Jahr 1873. Die Wasenstätte war in Filzen, wo der Wasenmeister Ferdinand Hartl auch wohnte. Er musste die Tiere abholen, dem Tierarzt bei der Sekion zur Hand gehen, kranke Tiere töten und nach der Verwertung von Knochen, Fett und Sehnen den restlichen Kadaver auf der Wasenstätte vergraben. Die Haut des Tieres gab er den Eigfentümern zurück, dafür erhielt er von der Gemeinde für seine Dienste 42 Mark und 86 Pfennig jährlich, einzelne Dienstleistungen wurden noch zusätzlich vergütet. (Hier gehts zum ganzen Vertrag in “Übersetzung” )
1945 – 1970 Wirtschaftwunder – mehr Einwohner, mehr Konsum, mehr Müll nach oben
In den ersten Jahren nach dem Krieg war das Thema der Müllentsorgung weiterhin nicht besonders wichtig – einfach weil bis zur Währungsreform 1948 absoluter Mangel an allem herrschte. Es fehlte ja nicht nur an Nahrung, sondern auch an Papier, Schuhen, Stoffen für Kleidung, Geschirr, Möbeln, Fahrrädern, Ersatzteilen, usw…
Niemand wäre auf die Idee gekommen, etwas wegzuwerfen, was man evtl. noch irgendwie verwerten könnte.
Auch die Ableitung der Abwässer war seit der Jahrhundertwende soweit vorangetrieben worden, dass Abwassergräben überwiegend verrohrt waren und bei den meisten Haushalten Versitzgruben existierten, die regelmäßig geleert wurden. Das Abwasserproblem schien also zunächst weitgehend gelöst, die “Aufnahmekapazitäten” der Bäche stand noch nicht zur Debatte.
Mit der Währungsreform und dem einsetzenden Wirtschaftsaufschwung änderte sich die Müll-Situation deutlich.
Mit dem zunehmenden Wohlstand konnte die Menschen auch in Glonn endlich wieder konsumieren; Kleidung, Alltagsgegenstände, Möbel, Haushaltswaren wurden angeschafft und in Folge auch immer mehr weggeworfen. Noch hatte fast jeder Haushalt einen Garten, oft auch Hühner und ein Schwein, alle heizten mit festen Brennstoffen, das heisst Abfall wurde nach wie vor kompostiert, verfüttert und verheizt.
Aber Geschirr und Flaschen gingen zu Bruch, Blechkaninster für Benzin und Öl waren leer und rostig, Kleidung wurde nicht mehr geflickt, und Lebensmittel wurden zunehmend verpackt verkauft. All dieser Müll konnte nicht mehr auf dem eigenen Grund gesammelt oder vergraben werden, die Einwohnerdichte Glonns hatte sich durch Vertriebene und Evakuierte verdoppelt, der Wohnraum war mehr als knapp.
1946 war die Gemeinde bereits auf der Suche nach einer Unratablagestelle, konnte aber keine finden, wie im Gemeinderatsspürotokoll vom 22.6.1946 vermerkt ist.
Immer mehr Bürger lagerten ihren Müll an Waldrändern, Böschungen, oder stillgelegten Kiesgruben ab, nach dem Motto aus den Augen aus dem Sinn.
Für die Benutzung Abladestelle in einem aufgelassenen Tuffsteinbruch – der sogenannten “Wäslergrube” zwischen St.Johannesstraße und Lena Christ-Straße, zahlte die Gemeinde im Jahr 1949 an den Besitzer 50 DM:
In den 50er Jahren gab es dann immer mehr Beschwerden über die Verschmutzung der Landschaft und zunehmend auch der Gewässer – vor allem die Besitzer der Fischereirechte an der Glonn monierten die Einleitung von Abwassern aus Waschküchen, vom Autowaschen und aus Gewerbebetrieben.
1950 beschloss die Gemeinde, auch wenn die Müllentsorgung gesetzlich immer noch Privatsache war – eine offizielle Müllabladestelle einzurichten, für deren Benutzung sie bei der Bevölkerung warb. Auch wurde der Fuhrunternehmer Odzuck beauftragt, für Haushalte, die sich daran beteiligen wollen, eine Müllabfuhr einzurichten.
Auch gab es regelmäßig Aufrufe an die Bevölkerung, den Ort sauber zu halten, wie diesen von Bürgermeister Eichmeier, ungefähr 1950.
An dieser Müllabfuhr beteiligten sich im Jahr 1951 19 (nur oder immerhin) Haushalte und Betriebe; die Schulen, die Feuerwehr, das Rathaus und der Bahnhof gingen mit gutem Beispiel voran.
Bis Anfang der 60er Jahre fungierte die “Wäslergrube” als örtliche Müllgrube, aber die Beschwerden häuften sich.
Haushaltsabfälle und Sperrmüll wurden immer mehr und nicht verrottende Plastikprodukte und -verpackungen hatten einen immer größeren Antei daran. Es wurde auch immer wieder der Inhalt von Versitzgruben, die aufgrund der Witterung nicht auf die Felder ausgebracht werden konnten dort abgeladen oder auch kleinere Schlachtabfälle, die man etwas vergrub oder bedeckte, um zu verhindern, dass sie von Hunden und Katzen ausgegraben wurden.
Aus dieser 1959 erlassenen Verordnung zur Reinhaltung der Straßen lässt sich erkennen, was im Alltag durchaus Praxis war.
Die Gemeinde machte sich daher auf die Suche nach einer neuen, etwas ausserhalb gelegenen Müllablagestelle und wurde nach längerem Suchen fündig:
Innerhalb des nächsten Jahres wurden aber auch hier am Grottenweg/Hochfeld die Zustände immer unhaltbarer, und Anwohner beschwerten sich, denn nicht nur feste Abfälle wurden dort abgeladen, sondern immer wieder auch der Inhalt von Versitzgruben. Auch gerieten Abfälle immer wieder in Brand; Rauch und Gestank verbreiteten sich über den Grottenweg.
Schon 1961 stellte der Gemeinderat fest, dass die “Müllabfuhr” in der Gemeinde “im Argen” liege. Zur einheitlichen Regelung sollte nun alsbald eine Müllabfuhr mit Anschlußzwang eingeführt werden. Die Satzung dazu wurde am 9.5.1962 erlassen.
Auch wenn nun ein allgemeiner Anschlußzwang an die Müllabfuhr bestand, gab es doch großzügige Ausnahmen für Landwirte und Gewerbebetriebe, die weiterhin ihren Müll selbst – meist auf dem eigenen Grund – entsorgen durften.
Mit der Einführung der Müllabfuhr verschwanden aber die Beschwerden über die Müllabladestelle am Grottenweg/Hochfeld nicht – im Gegenteil hier war man bald am Ende der Kapazitäten und am Rande des Erträglichen. Auch die Entsorgung von Schlachtabfällen und des Inhaltes von Versitzgruben entwickelte sich zunehmend zum Problem, sodass die Gemeinde nach einem neuen Abladeplatz suchen musste. Am 30.8.1962 wurde der Bürgermeister beauftragt, festzuzstellen, ob die gemeindliche Kiesgrube in Mattenhofen dafür geeignet wäre. Auch das Landratsamt drängte, als 1964 immer noch kein Platz gefunden worden war.

Aufforderung des Landratsamtes für Metzgereiabfälle und Räumgut aus Versitzgruben einen geeigneten Ablageplatz zu schaffen, 1964
1966 wurde dann die ehemalige gemeindliche Kiesgrube in Mattenhofen als Glonner Müllkippe eingerichtet. Nicht nur die Müllabfuhr, sondern auch jeder Bürger konnte dort anfagns ohne zeitliche Einschränkiung allen festen Hausmüll und Sperrmüll abladen.
Durch den Bau der Kanalisation und der ersten Kläranlage Glonns, hatte sich das Problem mit dem Inhalt der Versitzgruben und verschmutzter Abwasser weitgehend gelöst, dafür nahmen die Probleme mit giftigen, chemischen, nicht verrottenden, explosiven oder in Boden und Grundwasser übergehende Stoffen zu.
Wie bei allen vorherigen Müllkippen nahmen auch hier die Beschwerden im Laufe der nächsten Jahre zu, parallel zur immens steigendenn Müllmenge.
Viele Private liessen den Müll einfach vor oder neben der Kippe liegen, Autowracks oder Maschinenteile waren manchem Bürger zu sperrig, um sie in die Grube zu werfen, mancher Müll enthielt entzündliche oder explosive Stoffe, wie z.B. Kühlschränke, sodass in der Kippe oft stunden- oder tagelang Brände schwelten.
Danke für Ihr Interesse…Fortsetzung 1966 – 1980 folgt in Kürze 🙂
Der Ortsteil Kastenseeon wurde erst 1966 an die gemeindliche Müllabfuhr angeschlossen. In einem Schreiben begründet Bürgermsiter Eichmeier dies mit der zunehmenden Vermüllung des Landschaftsschutzgebietes.
Die Anwohner baten um Ausnahmen vom Zwangsanschluss – aus den Briefen erkennt man den üblichen, damals ganz korrekten, Umgang mit dem häuslichen Abfall.
Problematischster Teil des Hausmülls waren die Inhalte von Abort- und Versitzgruben und Abwässer aus Gewerbebetrieben, wie Gerbereien oder metzgereien. Soweit es Gruben für die Aborte und Toiletten gab, wurden diese meist von Landwirten geleert und zusammen mit dem Dung auf die Felder ausgebracht. Es war aber auch Anfang des 20. Jahrhunderts noch üblich nahezu ungeklärte Inhalte von Faulgruben und Versitzgruben gemeinsam mit anderen Abwässern direkt oder über Gräben in den Bach zu leiten. (siehe Abwasser, Kläranlage, Gewerbe)
Aber auch die abgeholten Grubeninhalte wurden mit zunehmender Menge nicht immer auf Felder ausgebracht, sondern landetetn in den von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Müllabladeplätzen oder auch auf Wiesen innerhalb des Ortes, wie Beschwerdebriefe aus der bevölkerung zeigen.
Um die Ablagerungen etwas zu kanalisieren konnte die gemeinde Orte zur verfügung stellen, zumeist ehemalige Steinbrüche oder kiesgruben in denen die Bürger den müll abladen konnten.
Für Glonn finden sich dazu keine Auftzeichnungen. 1946 wurde vom Gemeinderat ein “neuer” Abladeplatz gesucht, aber nicht gefunden. Daraus kann man entnehmen dass es auch davor einen Abladeplatz gab.
1949 leistete man bereits eine Zahlung von 50 Mark für die Nutzung einer Grube zur Ablagerung von Hausmüll.
1950 beschloss der Gemeinderat zur Eröffnung einer “Müll- und Kehrichtabfuhrstelle” eine Bekanntmachung zu erlassen, in der die Bevölkerung zur Beteiligung aufgerufen werden sollte.
Wahrscheinlich handelt es sich hier um die sogenannte Wäslergrube, einen ehemaligen Tuffsteinbruch zwischen Lena-Christ-Straße und St.Johannesstraße.
Diese Grube wurde auf jeden Fall bis in die 60er Jahre genutzt, bis die Gemeinde 1961 die Nutzungsrechte für eine andere ehemalige Kiesgrube erhielt: Die Grube am Ende des Grottenweges/Hochfeld, neben dem neu errichteten Hochbehälter für die Wasserversorgung.
Diese Grube am Hochfeld wurde bis 1966 genutzt, auch noch nach Einführung der Müllabfuhr. Die beschwerrden über Gestank, Schwelbrände und verstreuten Müll nahmen allerdings rapide zu.
1966 eröffnete die gemeinde dann in der ehemaligen gemeindlichen Kiesgrube in mattenhofen die für alle glonner verbindliche und zugängliche Müllkippe.
All dies galt nur für den festen Müll, also die inerten Stoffe, von denen man annahm, dass sie keine Verbindung mit dem Boden oder dem grundwassrr oder der Luft eingehen konnten.
Um den Ort reinlich zu halten, gab es regelmäßig vor allem vor Festtagen mit auswärtigen Gästen, Aufforderungen der gemeinde an die Bevölkerung, den Unrat von den Wiesen und Waldrändern, Bachufern und Straßengräben zu entfernen.
Für flüssige, giftige oder übeliechende stoffe galten schon seit Jahrhunderten Regeln, da man sich der gefahr von Seuchen und krankheiten durch verunreiningtes Trinkwasser schon seit dem Mittelatler bewusst war.
Hygienische bedenkliche, seuchengefährliche, Giftige und für mensch und Tier gefährliche Stoffe im privaten Haushalt waren vor allem Fäkalien, Waschlaugen, vielleicht noch Bezin und Altöl.
Die größte Gefahr ging von Fäkalien aus Abortgruben und Tierkörpern oderSchlachtabfällen aus, auch die Abwasser mancher Betrieb wie Gerbereien oder Färbereien waren problematisch.
Inhalt von Abort- und Versitzgruben
Tierkörper und Schlachtabfälle
schon seit dem Mittelalter musste Tierkörper die nicht als lebensmittel verwertet werden konnten, sowie tote Haustiere und Schlachtabfälle gesondert und unschädlich entsorgt werden um
Für die Beseitigung von Tierkadavern und die Tierkörperverwertung war jahrhundertelang der “Wasenmeister” (Abdecker) zuständig. Aus der Verwertung ergaben sich Produkte wie Fette (zur Herstellung von Lampentalg), Leim, Knochen und Knochenmehl, Seife, Felle, Tierhäute zur Herstellung von Leder und Viehfutter.
Die Reste vergrub der Wasenmeister auf dseinem grundstück in einer grube, die er wierdermit Wiese (Wasen) zudeckte.
Aus hygienischen Gründen , aber auch wegen des penetranten geruchs beim Verbrennen und Aufkochen der Tierreste, lagen die Behausungen der Wasenmeister vor der Ortschaft, in Glonn war das die Einöde in Filzen.
Den ersten erhaltenen Vertrag der Gemeinde mit einem Wasenmeister stammt aus dem Jahr 1874.
Zwischen Dem Wasenmneister Feridnand hartl aus Filzen und der gemeinde Glonn wurde folgender Vertrag abgeschlosssen:
Metallee, Nägel, Bruchsteine oder StoffeMetalle, Stoffe, Schnüre, Drähte, waren durchaus wertviolle Rohstoffe, die nicht unüberlegt weggeworfen wurden. Sondern meist weiterverwertet und aufbewahrt. Dasselbe galt für Baumaterialien, Bruchsteine, Kies etc.
Flaschen und Gläser wurden in der Regel nur weggeworfen, wenn Sie kaputt waren, Dosen und Plastikverpackungen waren bis etwa 1950 sehr selten, vor allem in ländlichen Haushalten.
Für Haus und Sperrmüll gab es in Glonn Abladestellen, zumeist in ehemaligen Kiesgruben. Eine davon war die sogenannte Wäslergrube, zwischen St.Johannes-Straße und Lena-Christ-Straße.
Nach dem Krieg, mit steigender Einwohnerzahl und größerer Bevölkerungsdichte stieg das Bedürfnis vieler Bewohner, vor allem im Ort, weniuger in den Ortsteilen, nach einer geregelten Abholung, die sie nicht mehr selbst organisieren mussten. Ein privater Unternehmer übernahmen dieses Geschäft, und die Gemeinde stellte den Abladeplatz zur Verfügung. Vor allem die öffentlichen Gebäude wie Rathaus, Schule, Feuerwehr, die Ärzte und Apotheken aber auch Vermieter mit mehreren Mietparteien im Haus nutzten diesen Service.
Die allermeisten Glonner, vor allem die Landwirte oder Handwerksbetriebe sahen aber keine veranlassung dazu.
Auch wenn der müll in wesentlich ger4ingerer Menge anfiel als heute, gab es doch von >eiten der gemeinde immer wieder AUfrufe den Ort nicht zu verunreiningen und vor allem Abwässer und flüsddigher Stoffe nicht einfach auf die Straßee,bzw. in die Regenwassergräben neben den Straßen zu entleeren.
Auf den Müllgruben wasren in der Regel nur feste “inerte” abfälle erlaubt. Flüssige, flüchtige und explosive Abfälle hingegen verboten, kontrolliert wurde dies allerdings höchstens durch “soziale Kontrolle”.